Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das menschliche Leben ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltenswürdig ist. Somit stehen den Angehörigen auch kein Anspruch auf Ersatz der durch das Weiterleben des Patienten bedingten Aufwendungen zu. Nur dem Patient selbst steht ein Urteil über die Frage zu, ob er sein Leben als lebensunwert empfindet. Für eine solche Situation…