Wenn die Demenz das Bewusstsein auslöscht, verliert eine alte Patientenverfügung oft ihre Macht im Klinikalltag. Die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert fordert mehr Respekt für den Willen des früheren Ichs – selbst wenn der demente Patient im Hier und Jetzt glücklich wirkt.

In ihrem Buch „Leben, Körper, Tod – Zwölf aktuelle Kontroversen der Medizinethik“ widmet sich Bettina Schöne-Seifert einem hochgradig emotionalen Dilemma am Lebensende: dem Umgang mit Demenzpatienten. Wenn Menschen im Zustand des klaren Verstandes festlegen, im Spätstadium einer Demenz keine lebensverlängernden Maßnahmen zu wünschen, führt dies in der Praxis oft zu schweren Konflikten.

Der Konflikt der zwei Identitäten

In der Medizinethik wird dieses Phänomen als „Past-Directive-versus-Present-Interest-Konflikt“ bezeichnet. Das Problem: Eine Patientin hat vor Jahren verfügt, im Endstadium nicht mehr therapiert zu werden. Erkrankt sie nun an einer Lungenentzündung, wird sie oft entgegen dieser Verfügung behandelt.

Das Argument der Behandler: Die Frau ist durch die Demenz eine „andere Person“ geworden. Sie hat nun das aktuelle Interesse (Present Interest), weiterzuleben. Genaue Daten dazu, wie oft solche Verfügungen ignoriert werden, gibt es nicht. In der Fachliteratur wird die Debatte jedoch seit 50 Jahren kontrovers geführt.

Menschenwürde gegen aktuellen Zustand

Die Fronten verlaufen quer durch die Gesellschaft, die Justiz und die Ethik:

  • Die eine Seite argumentiert objektiv: Geht es einem dementen Menschen aktuell überwiegend gut, muss er behandelt werden – ungeachtet dessen, was er früher aufgeschrieben hat.
  • Die andere Seite sieht in der Demenzverfügung den Kern der subjektiven Menschenwürde. Jeder Mensch habe das Recht, vorab über die eigene Lebensgestaltung und das Sterben zu bestimmen.

Laut Schöne-Seifert fehlt in Deutschland bisher ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ohne diese juristische Klärung werden Demenzverfügungen in der Praxis teils ignoriert und landen im Papierkorb.

Warum das frühere Ich Vorrang haben sollte

Schöne-Seifert positioniert sich hierbei klar: Das frühere Ich muss Vorrang haben. Eine Demenz unterscheidet sich fundamental von einer normalen Meinungsänderung im Leben. Wenn sich Präferenzen im Alltag verschieben, tritt eine neue Vorstellung an die Stelle der alten. Bei einer Demenz hingegen erlischt die Vorstellung von einem würdevollen Ende schlichtweg.

„Es geht nicht darum, dass jemand von außen sagt, dieses Leben ist nicht mehr therapiewert, sondern dass man sehenden Auges entscheidet, in einem solchen Zustand nicht mehr behandelt werden zu wollen.“ – Bettina Schöne-Seifert

Um den moralischen Sprengstoff zu entschärfen, rät die Ethikerin dazu, diesen spezifischen Konflikt direkt in der Demenzverfügung zu benennen. Wer dort explizit festhält, dass die Verfügung auch dann gelten soll, wenn man später auf die Umgebung lebensfroh wirkt, nimmt Kritikern den Wind aus den Segeln.

Zwischen Würde, Eitelkeit und Autonomie

Die Motivationen für eine solche Verfügung sind vielfältig und gehen weit über die Angst vor Schmerzen hinaus:

  • Der Wunsch, würdevoll erinnert zu werden.
  • Die Entlastung der Angehörigen, denen man nicht zur Last fallen möchte.
  • Der Schutz der eigenen Werte (zum Beispiel, wenn eine überzeugte Vegetarierin verfügt, auch als Demente kein Fleisch zu erhalten, selbst wenn sie es dann ohne moralisches Bewusstsein essen würde).

Den Vorwurf der Eitelkeit weist Schöne-Seifert zurück. Sie verweist auf den Philosophen Seneca: Wenn der Geist verloren und das Haus morsch sei, dürfe man springen, bevor es zusammenbricht. Das sei konsequent, nicht eitel.

Wünschen Sie eine Beratung für einen konkreten Fall in Ihrem Umfeld: Hier können Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren.

Dr. med. Klaus-Christopher Amelung
Demenzhilfe Deutschland

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