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MRT zur Früherkennung von Demenz ungeeignet

Leistungen, die Patienten in einer Arztpraxis selbst bezahlen müssen, heißen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Viele von den angebotenen Leistungen sind nicht notwendig, manche sogar schädlich. Einige neurologische Praxen bieten Untersuchungen an, die die Früherkennung einer Demenz ermöglichen sollen, bevor Symptome auftreten. Diese Untersuchungen beinhalten oft auch die Magnetresonanztomographie (MRT) des Gehirns, ein bildgebendes Verfahren. Hiermit sollen befallene Gehirnstrukturen sichtbar gemacht werden, um frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

Bei dringendem Verdacht auf eine Alzheimer-Demenz oder bei Menschen über 70 Jahre und entsprechenden Begleiterkrankungen kann ein MRT sinnvoll sein und wird dann von den Krankenkassen übernommen. Wenn dies nicht der Fall ist, muß der Patient die Leistung aus eigener Tasche bezahlen, das kann mehrere Hundert Euro kosten.

Die Leitlinie für Demenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, auf die wir schon öfter verwiesen haben, empfiehlt ausdrücklich, daß ohne entsprechende Systematik keine MRT-Untersuchung durchgeführt wird. Es gibt keine Studien, die positive Auswirkungen einer MRT-Untersuchung bei Menschen ohne Demenz-Symptome belegen würden. Es wird außerdem darauf hingewiesen, daß eine nur durch ein MRT begründete Diagnose zu unnötigen Verunsicherungen und Ängsten führen kann.

Nur 50% der Menschen mit Anzeichen einer leichten Demenz entwickeln nämlich später eine schwere Demenz. Hieraus folgt, daß die Hälfte der untersuchten Patienten ohne Grund verunsichert wird und vielleicht unnötigerweise ihr Leben daraufhin einschränkt. Einige Patienten werden aufgrund der Ergebnisse dann sogar (medikamentös) behandelt, ohne daß hierfür die Wirksamkeit in irgendeiner Form nachgewiesen worden wäre.

Quelle: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/038-013l_S3-Demenzen-2016-07.pdf