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Rehamaßnahmen auch bei fortgeschrittener Demenz

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat eine Krankenkasse zur Übernahme der Kosten einer Reha-Maßnahme in einem Alzheimer-Therapiezentrum verurteilt. Der Anspruch auf Rehabilitation setzt Behandlungsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Prognose voraus. Im konkreten Fall waren alle drei Voraussetzungen gegeben, die Patientin profitierte bereits nach kurzer Zeit von den Therapien, z.B. in den Bereichen Motorik und Ausdauer. Die nonverbalen Therapieeinheiten(Bewegungstherapie sowie musik- und alltagsorientierte Gruppen) führten zu einer deutlichen Steigerung von Antrieb und Stimmung. Darüber hinaus wurden auch die kommunikativen Fähigkeiten verbessert. Wegen der umfangreichen Behandlung war ein stationärer Aufenthalt indiziert, die Krankenkasse musste die Kosten (ca. 5.600€) erstatten.

Dieses Urteil zeigt zweierlei:

  1. Auch in einem fortgeschrittenen Stadium einer Alzheimer-Demenz zeigen Therapien, sofern sie professionell und genügend hochfrequent durchgeführt werden, kurzfristig Wirkung und können motorische Fähigkeiten, Antrieb und Stimmung verbessern.
  2. Es lohnt sich, gegenüber Kostenträgern hartnäckig zu bleiben. Oftmals werden Anträge erstmal abgelehnt, ohne auf die Argumente der einweisenden Ärzte einzugehen. Erkundigen Sie sich deshalb auch bei den Reha-Einrichtungen, welche Erfahrungen dort mit Anträgen auf Kostenübernahme gemacht wurden und welche Argumente zum Erfolg geführt haben.