Von der Pflegezusatzversicherung über den Schutz von Immobilien bis zur Frage, wer Zugriff auf Ihre Konten hat – welche finanziellen Entscheidungen Sie treffen sollten, solange Sie es noch können.
Eine Demenzdiagnose wirft sofort eine Frage auf, über die niemand gern spricht: Was passiert mit dem Geld? Die Pflegekosten steigen, die Entscheidungsfähigkeit sinkt – und wer nicht vorgesorgt hat, verliert die Kontrolle über das eigene Vermögen. Nicht irgendwann, sondern schneller als die meisten denken.
Dieser Ratgeber zeigt, welche finanziellen Entscheidungen Sie treffen sollten, solange Sie es noch können. Von der Pflegezusatzversicherung über den Schutz von Immobilien bis zur Frage, wer Zugriff auf Ihre Konten hat. Es geht nicht um Pflegegeld und Sachleistungen – die finden Sie in unserem Ratgeber zu finanziellen Hilfen bei Demenz. Hier geht es um Vorsorge. Um das, was Sie selbst in der Hand haben.
Warum finanzielle Vorsorge bei Demenz so dringend ist
Demenz kostet Geld. Viel Geld. Die monatlichen Eigenanteile im Pflegeheim liegen bei über 2.500 Euro – Tendenz steigend. Ambulante Pflege mit 24-Stunden-Betreuung kann noch teurer werden. Und die gesetzlichen Leistungen der Pflegekasse decken nur einen Teil der tatsächlichen Kosten.
Das Problem: Je weiter die Demenz fortschreitet, desto weniger können Betroffene selbst Entscheidungen treffen. Verträge abschließen, Überweisungen tätigen, Immobilien verkaufen – all das erfordert Geschäftsfähigkeit. Wer diese verliert, ohne vorher Vollmachten erteilt und finanzielle Weichen gestellt zu haben, steht vor einem bürokratischen und oft auch finanziellen Desaster.
Die gute Nachricht: Wer früh handelt, kann die eigene finanzielle Situation absichern und den Angehörigen viel Ärger ersparen. Die folgenden Bereiche sollten Sie der Reihe nach durchgehen.
Pflegezusatzversicherung: Vorsorge vor der Diagnose
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Sie übernimmt einen festgelegten Betrag – den Rest zahlen Sie selbst. Bei Demenz mit Pflegegrad 4 oder 5 kann diese Lücke schnell 1.500 bis 2.000 Euro im Monat betragen.
Pflegetagegeld
Die verbreitetste Variante. Sie erhalten bei Pflegebedürftigkeit einen festen Tagessatz, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Sie können das Geld frei verwenden – für ambulante Pflege, Heimkosten oder die Entlohnung pflegender Angehöriger. Die Höhe des Tagessatzes legen Sie beim Vertragsabschluss fest, üblich sind 30 bis 100 Euro pro Tag bei Pflegegrad 5.
Pflegekostenversicherung
Erstattet die tatsächlich anfallenden Pflegekosten bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag. Vorteil: Die Erstattung orientiert sich am realen Bedarf. Nachteil: Sie müssen Rechnungen einreichen und die Versicherung prüft die Kosten. Für die häusliche Pflege durch Angehörige gibt es meist keine Erstattung.
Pflege-Bahr: Der staatlich geförderte Baustein
Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Der Staat zahlt 5 Euro pro Monat als Zulage, wenn der Versicherte mindestens 10 Euro monatlich einzahlt. Pflege-Bahr steht jedem offen – es gibt keinen Gesundheitscheck, keine Ablehnungsmöglichkeit durch den Versicherer. Das klingt gut, hat aber einen Haken: Die Leistungen sind begrenzt. Bei Pflegegrad 5 zahlt eine Pflege-Bahr-Police mindestens 600 Euro monatlich. Die tatsächliche Versorgungslücke ist oft deutlich größer.
Realistisch betrachtet: Pflege-Bahr allein reicht selten aus. Als Ergänzung zu einer Pflegetagegeld-Versicherung kann es sinnvoll sein. Als alleinige Absicherung schließt es die Lücke nicht.
Wann ist es zu spät für eine Pflegezusatzversicherung?
Nach der Demenzdiagnose ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung praktisch unmöglich. Die Versicherer fragen in der Gesundheitsprüfung gezielt nach neurologischen Erkrankungen, kognitiven Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit. Wer bereits Symptome hat oder eine Diagnose erhalten hat, wird abgelehnt.
Das bedeutet: Die Pflegezusatzversicherung gehört in die Zeit vor der Erkrankung. Wer in der Familie Demenzfälle hat, sollte sich frühzeitig beraten lassen – idealerweise zwischen 40 und 55. Je jünger beim Abschluss, desto günstiger die Beiträge.
Kontovollmacht und Bankvollmacht: Zugriff auf das Geld sichern
Einer der häufigsten und gleichzeitig vermeidbarsten Notfälle bei Demenz: Rechnungen können nicht bezahlt werden, weil niemand Zugriff auf das Konto hat. Miete, Strom, Pflegedienst – alles steht still, weil die Bank ohne Vollmacht keine Überweisungen von Dritten akzeptiert.
Was eine Kontovollmacht regelt
Eine Kontovollmacht (auch Bankvollmacht) berechtigt eine Vertrauensperson, über Ihr Konto zu verfügen. Sie kann Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten, Bargeld abheben und Kontoauszüge einsehen. Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus, sofern sie nicht ausdrücklich auf Lebzeiten beschränkt ist.
Kontovollmacht vs. Vorsorgevollmacht bei der Bank
Viele denken, eine allgemeine Vorsorgevollmacht reiche auch für Bankgeschäfte. In der Praxis sieht das anders aus. Zahlreiche Banken und Sparkassen akzeptieren nur ihre eigenen Vollmachtsformulare. Eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht wird zwar rechtlich anerkannt, führt am Bankschalter aber regelmäßig zu Diskussionen und Verzögerungen.
Empfehlung: Erteilen Sie zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Bankvollmacht auf dem Formular Ihrer Bank. Gehen Sie dafür gemeinsam mit Ihrer Vertrauensperson in die Filiale. Die Unterschrift wird dort direkt legitimiert, und die Vollmacht ist sofort im System hinterlegt. Kein Hin und Her, keine Wartezeiten.
Zeitpunkt und Geschäftsfähigkeit
Die Bankvollmacht muss erteilt werden, solange Sie geschäftsfähig sind. Bei bereits bestehender Demenzdiagnose prüft die Bank unter Umständen die Geschäftsfähigkeit. Im Frühstadium ist die Erteilung in der Regel problemlos möglich. Im mittleren Stadium kann die Bank ein ärztliches Attest verlangen oder die Vollmacht verweigern.
Handeln Sie früh. Eine Bankvollmacht kostet nichts, ist in einer Stunde erledigt und verhindert ein Problem, das sonst Wochen oder Monate dauern kann.
Missbrauchsschutz
- Wählen Sie eine Person, der Sie uneingeschränkt vertrauen
- Erteilen Sie die Vollmacht nur einer Person, nicht mehreren (das vermeidet Konflikte)
- Bestimmen Sie eine zweite Person, die regelmäßig die Kontoauszüge prüft
- Erwägen Sie, die Vollmacht auf bestimmte Konten oder Beträge zu beschränken
Im Ernstfall kann die bevollmächtigte Person bei Missbrauch zivilrechtlich und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die Kontovollmacht ist kein Freibrief – sie ist ein Auftrag, im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln.

Demenz-Beratung
Dr. med. Klaus-Christopher Amelung – Ihr persönlicher Experte
17 Jahre Leiter einer Psychiatrischen Klinik. Er berät Patienten und Angehörige in den besonderen Belastungssituationen, die eine Demenz-Erkrankung mit sich bringt.
Vermögen schützen: Schonvermögen, Schenkung und Sozialhilferegress
Wenn das eigene Geld und die Pflegeleistungen nicht reichen, springt das Sozialamt ein – mit der Hilfe zur Pflege. Bevor das Sozialamt zahlt, prüft es allerdings das Vermögen des Betroffenen und unter bestimmten Umständen auch das Einkommen der Kinder. Wer sein Vermögen schützen will, muss die Regeln kennen.
Was ist Schonvermögen?
Nicht das gesamte Vermögen wird herangezogen. Das sogenannte Schonvermögen bleibt geschützt. Dazu gehören unter anderem:
- Ein angemessener Barbetrag (aktuell rund 10.000 Euro für Alleinstehende)
- Die selbst bewohnte Immobilie, sofern der Ehepartner oder ein pflegebedürftiger Angehöriger dort lebt
- Gegenstände, die zur Berufsausübung nötig sind
- Angemessener Hausrat
- Bestattungsvorsorge-Verträge bis zu einem angemessenen Betrag
Vermögensübertragung zu Lebzeiten
Viele Familien überlegen, Vermögen frühzeitig an die Kinder zu übertragen, um es vor dem Zugriff des Sozialamts zu schützen. Das ist grundsätzlich möglich – aber mit Fallstricken.
Schenkungsfreibetrag: Alle zehn Jahre können Sie jedem Kind 400.000 Euro steuerfrei schenken. Bei Ehepartnern liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro. Diese Freibeträge gelten für die Schenkungssteuer und sind unabhängig von der Sozialhilfe-Frage.
Die 10-Jahres-Frist beim Sozialhilferegress: Hier liegt der entscheidende Punkt. Das Sozialamt kann Schenkungen zurückfordern, wenn sie innerhalb von zehn Jahren vor dem Sozialhilfebezug erfolgt sind. Wer also mit 70 das Haus an die Kinder überträgt und mit 78 ins Pflegeheim muss, hat ein Problem. Das Sozialamt kann den Beschenkten zur Rückgabe oder Erstattung auffordern.
Strategie: Vermögensübertragungen sollten so früh wie möglich stattfinden. Je mehr als zehn Jahre zwischen Übertragung und Sozialhilfebezug liegen, desto sicherer. Aber: Übertragen Sie nichts, was Sie selbst noch brauchen. Ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht sichert Ihnen die Nutzung der Immobilie, auch wenn das Eigentum auf die Kinder übergeht.
Sozialhilferegress: Wann das Sozialamt auf Angehörige zugreift
Seit der Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes gilt die 100.000-Euro-Grenze. Das bedeutet: Kinder werden erst zum Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Für die große Mehrheit der Familien ist damit der Zugriff auf das Einkommen der Kinder vom Tisch.
Aber Vorsicht: Die 100.000-Euro-Grenze gilt für das Bruttoeinkommen, nicht für das Nettoeinkommen. Und sie gilt pro Person, nicht pro Haushalt. Liegt das Einkommen eines Kindes über der Grenze, kann das Sozialamt Unterhalt verlangen – die Höhe richtet sich dann nach den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Für Ehepartner gelten andere Regeln. Der Ehepartner ist vorrangig unterhaltspflichtig. Hier gibt es keine 100.000-Euro-Grenze. Das Einkommen und Vermögen des Ehepartners wird direkt herangezogen – allerdings mit Schutzmechanismen. Dem Ehepartner muss ein angemessener Selbstbehalt verbleiben, und die gemeinsame Wohnung wird nicht verwertet.
Immobilien und Grundbuch: Das Haus als größter Vermögenswert
Für viele Familien ist die Immobilie der größte Vermögenswert – und gleichzeitig der komplizierteste Posten bei der finanziellen Vorsorge.
Immobilienbewertung als Grundlage
Bevor Sie Entscheidungen über eine Immobilie treffen, brauchen Sie deren aktuellen Wert. Eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Gutachter kostet zwischen 500 und 3.000 Euro, je nach Objektart und Aufwand. Für die meisten Zwecke – Schenkung, Erbschaft, Pflegeheim-Finanzierung – reicht ein Kurzgutachten. Für gerichtliche Verfahren oder Grundbucheinträge kann ein Verkehrswertgutachten nötig sein.
Grundbuchänderungen frühzeitig vornehmen
Jede Änderung im Grundbuch – Eigentumsübertragung, Eintragung eines Nießbrauchs, Löschung einer Grundschuld – erfordert die Geschäftsfähigkeit des Eigentümers und eine notarielle Beurkundung. Bei fortgeschrittener Demenz ist beides problematisch.
Wenn Sie planen, die Immobilie auf Kinder zu übertragen oder ein Nießbrauchrecht einzutragen, tun Sie das jetzt. Nicht nächstes Jahr, nicht wenn es soweit ist. Grundbuchverfahren dauern Wochen bis Monate – und wenn die Geschäftsfähigkeit zwischenzeitlich infrage steht, wird das Verfahren gestoppt.
Wohnrecht und Nießbrauch
Bei der Übertragung einer Immobilie an die Kinder sollten Sie sich ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen lassen:
- Wohnrecht: Sie dürfen die Immobilie weiterhin selbst bewohnen, aber nicht vermieten. Das Wohnrecht ist unverkäuflich und endet mit dem Tod oder dem dauerhaften Auszug (z.B. ins Pflegeheim).
- Nießbrauch: Sie dürfen die Immobilie bewohnen und vermieten. Die Mieteinnahmen stehen Ihnen zu. Der Nießbrauch ist wertvoller als das bloße Wohnrecht und wird bei der Berechnung des Schenkungswerts abgezogen, was die Schenkungssteuer senkt.
Beide Rechte schützen Sie davor, durch die Eigentumsübertragung obdachlos zu werden. Und beide werden im Grundbuch eingetragen, sind also auch gegenüber neuen Eigentümern wirksam.
Erbrecht bei Demenz: Testierunfähigkeit und ihre Folgen
Demenz und Erbrecht – das ist ein Minenfeld. Denn wer an Demenz erkrankt, verliert irgendwann die Testierfähigkeit. Und ein Testament, das von einer testierunfähigen Person erstellt wird, ist unwirksam.
Was Testierunfähigkeit bedeutet
Testierfähig ist, wer die Bedeutung einer letztwilligen Verfügung erkennen und nach dieser Einsicht handeln kann. Bei Demenz geht diese Fähigkeit schrittweise verloren. Im Frühstadium ist die Testierfähigkeit in der Regel noch gegeben. Im mittleren Stadium muss sie im Einzelfall geprüft werden. Im fortgeschrittenen Stadium ist sie fast immer erloschen.
Das Problem: Testierunfähigkeit wird nicht automatisch festgestellt. Sie wird erst relevant, wenn jemand das Testament anficht – oft erst nach dem Tod des Erblassers. Dann folgt ein Rechtsstreit, in dem rückwirkend beurteilt werden muss, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch testierfähig war. Solche Verfahren dauern oft Jahre und zerstören Familienbeziehungen.
So schützen Sie Ihr Testament
- Lassen Sie Ihre Testierfähigkeit ärztlich attestieren – idealerweise durch einen Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie
- Errichten Sie das Testament beim Notar. Der Notar prüft die Testierfähigkeit und vermerkt seine Einschätzung in der Urkunde
- Bewahren Sie das ärztliche Attest gemeinsam mit dem Testament auf
- Handeln Sie so früh wie möglich – ein klares, unanfechtbares Testament spart den Erben Jahre des Streits
Wenn kein Testament existiert
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Bei verheirateten Personen erbt der Ehepartner je nach Güterstand die Hälfte oder mehr, der Rest geht an die Kinder. Das mag in vielen Fällen passen – aber gerade bei Demenz gibt es Konstellationen, in denen die gesetzliche Erbfolge ungünstig ist. Etwa wenn das Erbe für die Pflege des überlebenden Partners benötigt wird oder wenn die Immobilie nicht verkauft werden soll.
Berliner Testament und Demenz
Das Berliner Testament – bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen – ist weit verbreitet. Es hat bei Demenz einen spezifischen Vorteil: Der gesunde Ehepartner erbt alles und kann das Vermögen uneingeschränkt für die Pflege des anderen Partners und für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen.
Der Nachteil: Beim Tod des zweiten Ehepartners kann die Erbschaftssteuer höher ausfallen, weil die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall nicht genutzt werden. Bei größeren Vermögen sollten Sie diesen Aspekt mit einem Fachanwalt für Erbrecht besprechen.

Demenz-Beratung
Dr. med. Klaus-Christopher Amelung – Ihr persönlicher Experte
17 Jahre Leiter einer Psychiatrischen Klinik. Er berät Patienten und Angehörige in den besonderen Belastungssituationen, die eine Demenz-Erkrankung mit sich bringt.
Betreuungsverfügung und finanzielle Kontrolle
Die Betreuungsverfügung wird oft nur im Zusammenhang mit medizinischen Entscheidungen betrachtet. Für die finanzielle Absicherung ist sie mindestens genauso relevant.
Wenn keine Vorsorgevollmacht existiert und das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt, kann dieser auch für den Bereich Vermögenssorge zuständig sein. Der Betreuer verwaltet dann Konten, bezahlt Rechnungen, regelt Versicherungen und entscheidet über den Einsatz des Vermögens für die Pflege.
Warum das heikel ist
Ein gerichtlich bestellter Betreuer – ob Angehöriger oder Berufsbetreuer – unterliegt der Kontrolle des Betreuungsgerichts. Das bedeutet: Für bestimmte Vermögensverfügungen braucht der Betreuer die Genehmigung des Gerichts. Dazu gehören der Verkauf von Immobilien, die Kündigung von Mietverträgen und größere Geldanlagen. Das dauert und kostet.
Ein Berufsbetreuer berechnet zudem ein Honorar, das aus dem Vermögen des Betreuten bezahlt wird. Je nach Aufwand und Vermögenslage können das mehrere hundert Euro pro Monat sein.
Die bessere Alternative
Erteilen Sie eine Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich den Bereich Vermögenssorge umfasst. Dann kann Ihre Vertrauensperson ohne gerichtliche Genehmigung handeln – schneller, flexibler und ohne laufende Kosten. Die Vorsorgevollmacht macht den gerichtlich bestellten Betreuer in den meisten Fällen überflüssig.
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, sollten Sie zusätzlich eine Betreuungsverfügung und Patientenverfügung verfassen. Darin bestimmen Sie, wer Betreuer werden soll, falls die Vorsorgevollmacht aus irgendeinem Grund nicht ausreicht – etwa wenn die bevollmächtigte Person selbst erkrankt oder verstirbt.
Bestattungsvorsorge: Geld zweckgebunden schützen
Ein oft übersehener Baustein der finanziellen Vorsorge: der Bestattungsvorsorgevertrag. Er hat eine doppelte Funktion – er regelt die Bestattung nach Ihren Wünschen und schützt gleichzeitig Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts.
Wie ein Bestattungsvorsorgevertrag funktioniert
Sie schließen mit einem Bestattungsunternehmen einen Vertrag, in dem Art und Umfang der Bestattung festgelegt werden. Den vereinbarten Betrag zahlen Sie vorab – entweder als Einmalzahlung oder in Raten. Das Geld wird treuhandärisch verwaltet (etwa von der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG) und ist zweckgebunden.
Schutz vor Sozialhilferegress
Das eingezahlte Geld gehört zum Schonvermögen und wird bei der Sozialhilfeprüfung nicht angerechnet – vorausgesetzt, die Summe ist angemessen. Als angemessen gelten Beträge zwischen 5.000 und 12.000 Euro, je nach Region und Bestattungsart. Übertrieben hohe Einzahlungen erkennt das Sozialamt nicht an.
Für Menschen mit Demenz ist das eine legale Möglichkeit, einen Teil des Vermögens zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Bestattung geregelt ist, ohne die Angehörigen finanziell zu belasten.
Vorsorge-Checkliste zum Abhaken
Drucken Sie diese Liste aus und arbeiten Sie sie gemeinsam mit Ihrer Vertrauensperson ab. Haken Sie jeden Punkt ab, sobald er erledigt ist.
Sofort erledigen
Diese Punkte sollten Sie angehen, solange die Geschäftsfähigkeit besteht.
In den nächsten Wochen
Langfristig
Der wichtigste Rat zum Schluss
Finanzielle Vorsorge bei Demenz ist kein Thema, das sich von allein regelt. Es ist unbequem, es erfordert Gespräche, die niemand gern führt, und es kostet Zeit. Aber jede Stunde, die Sie jetzt investieren, erspart Ihren Angehörigen Wochen des Kampfes mit Behörden, Gerichten und Banken.
Fangen Sie mit der Bankvollmacht an – das dauert einen Vormittag und löst das drängendste Problem. Dann arbeiten Sie die Checkliste ab. Holen Sie sich Hilfe: Pflegestützpunkte beraten kostenlos, Fachanwälte für Erbrecht und Sozialrecht kennen die Details, Notare setzen die Dokumente rechtssicher auf.
Wer früh handelt, behält die Kontrolle. Wer wartet, gibt sie ab.
Quellen und weiterführende Informationen
Die Inhalte dieses Artikels basieren auf der aktuellen Gesetzgebung und den Empfehlungen der Fachgesellschaften.
