Bei der Pflege von Demenzkranken entstehen erhebliche Kosten. Die Pflegekassen bieten eine Reihe von finanziellen Hilfen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Ein Gutachter prüft bei einem Hausbesuch, wie selbständig der Demenzkranke im Alltag ist.
Es gibt fünf Pflegegrade, und die Pflegebedürftigkeit hängt davon ab, wie selbständig die Person ist. Dabei werden sechs Bereiche berücksichtigt:
- Mobilität
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Es kann zwischen einer Geld- und einer Sachleistung gewählt werden. Auch eine Kombination ist möglich. Die Höhe beläuft sich zwischen 316 und 901 Euro für Geldleistungen und zwischen 689 und 1.995 Euro für Sachleistungen.
Zusätzlich zu dieser Leistung bieten die Pflegekassen eine Reihe von weiteren Unterstützungsmöglichkeiten an:
- Pflegehilfsmittel: Für Hilfsmittel wie Hygieneartikel gibt es eine monatliche Pauschale von 40 Euro.
- Verhinderungspflege: Für bis zu 6 Wochen und bis zu 2.418 Euro übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Vertretung, wenn der pflegende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub verhindert ist.
- Kurzzeitpflege: Für bis zu 4 Wochen und bis zu 1.612 Euro übernimmt die Pflegekasse einen stationären Aufenthalt, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Der Zeitraum kann auf 8 Wochen verlängert werden, wenn keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für bis zu 4.000 Euro kann die Wohnung von Demenzkranken, die zu Hause gepflegt werden, den Bedürfnissen angepasst werden.
- Betreuungs- und Entlastungsmaßnahmen: Pflegebedürftige Demenzkranke, die zu Hause gepflegt werden, bekommen bis zu 125 Euro monatlich.
- Familienpflegezeit: Für bis zu zwei Jahre können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren und bekommen eine Gehaltsaufstockung um die Hälfte des reduzierten Einkommens.
Auch für Demenzkranke, die in teil- oder vollstationärer Pflege untergebracht sind, gibt es Leistungen aus der Pflegeversicherung. Je nach Pflegegrad beläuft sich die Höhe der teilstationären Leistungen pro Monat auf bis zu 1.995 Euro und die der vollstationären Leistungen auf bis zu 2.005 Euro.