Pflegegrad bei Demenz beantragen: NBA-Module, Leistungen & Pflegegradrechner 2025

Wie der Medizinische Dienst den Pflegegrad bei Demenz berechnet – mit dem Neuen Begutachtungsinstrument (NBA), allen 6 Modulen erklärt, interaktivem Pflegegradrechner und konkreten Tipps für Antragstellung, MD-Begutachtung und Widerspruch.

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche finanziellen Leistungen ein Mensch mit Demenz von der Pflegeversicherung erhält – und damit direkt über die Höhe des monatlichen Pflegegeldes, der Sachleistungen und der stationären Pflegekassenleistung. Doch viele Demenzkranke erhalten einen zu niedrigen Pflegegrad, weil die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) nicht optimal vorbereitet wurde.

Dieser Ratgeber erklärt vollständig: Wie funktioniert das Neue Begutachtungsinstrument (NBA)? Welche der sechs Module sind bei Demenz besonders relevant? Wie bereiten Sie sich auf den MD-Termin vor? Und mit dem interaktiven Pflegegradrechner können Sie vorab einschätzen, welcher Pflegegrad realistisch ist.

Was bedeutet der Pflegegrad bei Demenz? Das Wichtigste in Kürze

Seit der Pflegereform 2017 ersetzt das Neue Begutachtungsinstrument (NBA) das alte System der drei Pflegestufen. Statt den Minutenaufwand für körperliche Pflege zu messen, bewertet der Medizinische Dienst (MD) jetzt den Grad der Selbständigkeitseinschränkung in sechs Lebensbereichen. Daraus ergeben sich fünf Pflegegrade.

Für Menschen mit Demenz war das ein Meilenstein: Im alten System zählte vor allem die körperliche Pflegebedürftigkeit. Ein Demenzkranker, der sich noch selbst waschen und anziehen konnte, aber keine zeitliche Orientierung mehr hatte, Wahnvorstellungen entwickelte oder nicht mehr allein essen konnte, erhielt oft nur Pflegestufe 0 oder 1 – mit minimalen Leistungen. Das NBA bewertet nun gezielt kognitive Einschränkungen und Verhaltensänderungen und gewichtet sie mit 30 % der Gesamtbewertung.

Pflegegrade und Punktebereiche im Überblick

Das NBA berechnet einen Gesamtwert zwischen 0 und 100 gewichteten Punkten. Die fünf Pflegegrade ergeben sich direkt aus diesem Punktwert:

PflegegradGewichtete PunkteBeeinträchtigungTypisches Demenzstadium
PG 112,5 bis unter 27Geringe BeeinträchtigungMCI / sehr frühe Demenz
PG 227 bis unter 47,5Erhebliche BeeinträchtigungLeichte Demenz
PG 347,5 bis unter 70Schwere BeeinträchtigungMittelschwere Demenz
PG 470 bis unter 90Schwerste BeeinträchtigungSchwere Demenz
PG 590 bis 100Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen AnforderungenSchwerste Demenz, Bettlägerigkeit

Die 6 Module des NBA: So berechnet der Medizinische Dienst Ihren Pflegegrad

Das Herzstück der Pflegegrad-Ermittlung sind sechs Module, die jeweils einen Lebensbereich abdecken. Jedes Modul wird einzeln bewertet und dann mit einer festen Gewichtung in den Gesamtwert eingerechnet. Entscheidend für Demenzkranke: Die Module 2 und 3 (kognitive Fähigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten) werden zusammengefasst – nur der höhere Wert der beiden zählt, mit einer Gewichtung von 15 %.

Modul 1: Mobilität (Gewichtung: 10 %)

Bewertet die Fähigkeit zur Fortbewegung: Positionswechsel im Bett, stabile Sitzposition, Aufstehen, Gehen in der Wohnung und Treppensteigen. Bei Demenz: Viele Demenzkranke sind körperlich noch länger mobil als kognitiv leistungsfähig. Dennoch steigt mit fortschreitender Erkrankung die Sturzgefahr durch räumliche Desorientierung und gestörte Tiefenwahrnehmung – das muss im Pflegetagebuch dokumentiert werden.

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gewichtung: 15 %, max. mit Modul 3)

Dies ist das Kernmodul bei Demenz. Bewertet werden: zeitliche und örtliche Orientierung, Erkennen von Personen, Sachverhalte und Risiken erfassen, Entscheidungen im Alltag treffen, Gespräche führen, Bedürfnisse mitteilen und Aufforderungen verstehen. Häufig stellt sich zunächst die Frage, ob eine Vergesslichkeit im Alter noch normal ist oder bereits auf eine kognitive Störung hinweist – genau diese Unterscheidung bildet Modul 2 ab. Bereits bei leichter Alzheimer-Demenz sind hier typischerweise hohe Punktwerte zu erwarten.

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Gewichtung: 15 %, max. mit Modul 2)

Bewertet die Häufigkeit und Schwere von Verhaltensauffälligkeiten: motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten (Wanderverhalten, Nesteln), nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten, Beschädigung von Gegenständen, Aggression gegen andere, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit und sozial inadäquates Verhalten. Kritisch: Diese Symptome müssen aktiv berichtet werden – der MD-Gutachter sieht sie in der 60–90-minütigen Begutachtung oft nicht.

Modul 4: Selbstversorgung (Gewichtung: 40 %)

Das am stärksten gewichtete Modul. Bewertet werden: Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren), Ernährung (Essen zubereiten und zu sich nehmen), An- und Auskleiden, Toilettengang und Umgang mit Inkontinenzmaterial. Bei Demenz nimmt die Fähigkeit zur Selbstversorgung ab dem mittleren Stadium deutlich ab – viele Betroffene vergessen die Reihenfolge beim Anziehen, übersehen Mahlzeiten oder können die Toilettenspülung nicht mehr bedienen.

Modul 5: Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen (Gewichtung: 20 %)

Bewertet den Hilfebedarf bei: Medikamenteneinnahme, Injektionen, Arztbesuchen, Wundversorgung, Therapieeinhaltung und Umgang mit Körpernähe von Hilfspersonen. Häufig unterschätzt: Demenzkranke können Medikamente oft nicht selbst verwalten, vergessen Arzttermine und benötigen bei jeder Medikamentengabe Anleitung oder Übernahme. Auch die Frequenz zählt: Wer 3× täglich Medikamente braucht, bekommt mehr Punkte als jemand mit einer Einzeldosis.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gewichtung: 15 %)

Bewertet die Fähigkeit, den Tagesablauf zu gestalten, sich zu beschäftigen, die Zukunft zu planen, soziale Kontakte zu pflegen und mit Veränderungen umzugehen. Bei Demenz: Dieses Modul ist fast immer stark betroffen. Selbst im Frühstadium können Betroffene ihren Tag nicht mehr selbständig strukturieren, vergessen Verabredungen und ziehen sich sozial zurück. Gezielte Angebote wie interaktives Gedächtnistraining können helfen, die Alltagsstruktur länger aufrechtzuerhalten.

ModulGewichtungRelevanz bei DemenzTypische Punkte (mittlere Demenz)
1: Mobilität10 %Mittel – erst spät eingeschränkt2,5–5 von 10
2: Kognition15 % (max. mit M3)Sehr hoch – Kernmodul bei Demenz11,25–15 von 15
3: Verhalten15 % (max. mit M2)Hoch – BPSD werden hier bewertet7,5–15 von 15
4: Selbstversorgung40 %Hoch – größte Gewichtung20–30 von 40
5: Krankheitsbewältigung20 %Mittel bis hoch – oft unterschätzt10–15 von 20
6: Alltagsleben15 %Sehr hoch – fast immer stark betroffen11,25–15 von 15

Besonderheit Module 2 und 3: Von beiden Modulen wird nur der höhere Wert gezählt (nicht die Summe). Bei Demenzkranken ist typischerweise Modul 2 höher als Modul 3 – aber wenn starke Verhaltensauffälligkeiten (Aggression, Wanderverhalten, nächtliche Unruhe) vorliegen, kann Modul 3 höher ausfallen. In jedem Fall: Beide Module gründlich dokumentieren, da der MD den höheren Wert automatisch berücksichtigt.

Pflegegrad bei Demenz beantragen: Der komplette Ablauf

Der Weg zum Pflegegrad folgt einem festen Ablauf. Wer ihn kennt und sich gezielt vorbereitet, erhöht die Chancen auf eine angemessene Einstufung erheblich.

Schritt 1: Antragstellung bei der Pflegekasse

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt – das ist die Pflegeversicherung, die an die Krankenkasse angegliedert ist. Ein formloser Anruf oder Brief genügt. Die Pflegekasse sendet dann ein Antragsformular zu. Wichtig: Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich – idealerweise sobald die Demenz-Diagnose feststeht. Klären Sie parallel die Vorsorgevollmacht bei Demenz, damit Sie als Angehöriger den Antrag rechtswirksam stellen können. Auch wenn zunächst nur altersbedingte Gedächtnisprobleme vermutet werden, lohnt sich eine frühzeitige ärztliche Abklärung, um rechtzeitig handeln zu können.

Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht den Antragsteller zu Hause (oder in der Pflegeeinrichtung) und bewertet die Selbständigkeitseinschränkung in allen sechs NBA-Modulen. Die Begutachtung dauert in der Regel 60–90 Minuten. Angehörige sollten unbedingt anwesend sein – Demenzkranke schätzen ihre Fähigkeiten systematisch besser ein, als sie tatsächlich sind (Anosognosie).

Schritt 3: Bescheid und Leistungsbeginn

Die Pflegekasse muss den Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung zustellen (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Ab Antragsdatum besteht Anspruch auf Leistungen. Bei verspäteter Bescheiderteilung steht dem Antragsteller eine Entschädigung von 70 Euro pro Woche Verzögerung zu. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Dr. med. Klaus-Christopher Amelung

Pflegegrad-Beratung bei Demenz

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MD-Begutachtung bei Demenz: So bereiten Sie sich optimal vor

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist der entscheidende Moment. In 60–90 Minuten beurteilt der Gutachter die gesamte Pflegesituation. Bei Demenzkranken gibt es typische Fallstricke, die zu einer zu niedrigen Einstufung führen – und die Sie alle vermeiden können.

Pflegetagebuch: Das stärkste Instrument für einen angemessenen Pflegegrad

Führen Sie mindestens 2–4 Wochen vor dem MD-Termin ein detailliertes Pflegetagebuch. Dokumentieren Sie für jeden Tag:

  • Kognitive Aussetzer: Wann wurde die Orientierung verloren? Wurden Personen nicht erkannt? Wurden Gegenstände nicht zugeordnet?
  • Verhaltensauffälligkeiten: Nächtliches Aufstehen (wie oft, wie lange?), Wanderverhalten, Aggression, Schreien, Wahnvorstellungen, Ängste
  • Selbstversorgung: Welche Hilfe war beim Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang nötig? Was wurde vergessen?
  • Medikamente: Mussten Medikamente gerichtet, erinnert oder veräbreicht werden?
  • Gefährliche Situationen: Herd angelassen? Tür offen stehen lassen? Stürze? Weglauftendenz?

Die 5 häufigsten Fehler bei der MD-Begutachtung von Demenzkranken

Diese Fehler führen regelmäßig zu einer zu niedrigen Einstufung:

  1. „Guter-Tag-Effekt“: Demenzkranke mobilisieren bei Besuch häufig alle Reserven und wirken besser als im Alltag. Lösung: Im Pflegetagebuch die schlechtesten Tage dokumentieren und den Gutachter darauf hinweisen.
  2. Angehörige nicht anwesend: Demenzkranke verharmlosen ihre Einschränkungen („Das kann ich alles noch selbst!“). Ein Angehöriger muss die Realität sachlich schildern.
  3. Modul 3 wird vergessen: Verhaltensauffälligkeiten wie nächtliche Unruhe, Wahnvorstellungen oder Aggression müssen aktiv berichtet werden – der Gutachter erlebt sie nicht in der Begutachtungssituation.
  4. Medikamentenbedarf unterschätzt: Jede einzelne Medikamentengabe, die Hilfe erfordert, zählt. 3× täglich = 21× pro Woche – das ergibt signifikante Punkte in Modul 5.
  5. „Aufräumen“ vor dem Termin: Die Wohnung sollte den tatsächlichen Zustand widerspiegeln. Wenn im Alltag Chaos herrscht, zeigt das dem Gutachter die Einschränkung bei der Alltagsgestaltung (Modul 6).

Welche Unterlagen Sie zum MD-Termin bereithalten sollten

  • Ärztliche Diagnoseberichte (Neurologe, Psychiater, Geriater, Hausarzt)
  • Aktueller Medikamentenplan
  • Ihr Pflegetagebuch der letzten 2–4 Wochen
  • Vorhandene Pflegegrad-Bescheide (bei Höherstufungsantrag)
  • MMST-Ergebnis (Mini-Mental-Status-Test) oder MoCA-Test vom behandelnden Arzt
  • Berichte der Tagespflege oder ambulanter Pflegedienste
  • Kopie der Vorsorgevollmacht, falls Sie als bevollmächtigte Person handeln

Pflegegradrechner: Welcher Pflegegrad steht Ihnen zu?

Bewerten Sie für jedes der 6 NBA-Module den Grad der Selbständigkeitseinschränkung. Der Rechner ermittelt die gewichteten Punkte und zeigt den voraussichtlichen Pflegegrad mit den zugehörigen Leistungen.

Dieser Rechner basiert auf den offiziellen Gewichtungen der Begutachtungs-Richtlinien (BRi) des Medizinischen Dienstes Bund. Er bietet eine Orientierungshilfe und ersetzt nicht die tatsächliche NBA-Begutachtung, bei der jedes Modul mit Einzelkriterien detailliert bewertet wird. Individuelle Ergebnisse können abweichen.

Leistungen nach Pflegegrad bei Demenz: Was Ihnen zusteht

Die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung unterscheiden sich erheblich je nach Pflegegrad und gewählter Versorgungsform (ambulant oder stationär). Seit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) von 2023 wurden die Leistungen zum 1. Januar 2024 um 5 % erhöht.

LeistungsartPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld
Ambulant, § 37 SGB XI
332 €573 €765 €947 €
Pflegesachleistung
Ambulant, § 36 SGB XI
761 €1.432 €1.778 €2.200 €
Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XI
125 €125 €125 €125 €125 €
Stationäre Pflege
§ 43 SGB XI
125 €770 €1.262 €1.775 €2.005 €
Tages-/Nachtpflege
§ 41 SGB XI
689 €1.298 €1.612 €1.995 €
Kurzzeitpflege
§ 42 SGB XI, pro Jahr
1.774 €1.774 €1.774 €1.774 €
Verhinderungspflege
§ 39 SGB XI, pro Jahr
1.612 €1.612 €1.612 €1.612 €

Praxistipp Entlastungsbetrag: Die monatlichen 125 Euro Entlastungsbetrag können für Gedächtnistraining – etwa ein interaktives Gedächtnistraining-Programm –, Betreuungsgruppen, Tagespflege, Haushaltshilfe oder anerkannte Entlastungsangebote für Angehörige nach Landesrecht eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Viele Familien schöpfen diesen Betrag nicht aus – allein dadurch gehen pro Jahr bis zu 1.500 Euro verloren.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung optimal nutzen

Pflegegeld und Pflegesachleistung können anteilig kombiniert werden (§ 38 SGB XI). Wenn ein ambulanter Pflegedienst beispielsweise 50 % der zustehenden Sachleistung ausschöpft, erhält der Pflegebedürftige noch 50 % des Pflegegeldes für die Eigenleistung der Angehörigen. Diese Kombination ist besonders für pflegende Angehörige bei Demenz sinnvoll: Der Pflegedienst übernimmt Körperpflege und Medikamentengabe, die Familie übernimmt Betreuung und kognitive Aktivierung.

Dr. med. Klaus-Christopher Amelung

Pflegegrad zu niedrig?

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Wenn der Pflegegrad nicht der tatsächlichen Pflegesituation entspricht, beraten wir Sie zu Widerspruch, Höherstufung und dem korrekten Begutachtungsverfahren.

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Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid und Höherstufung bei fortschreitender Demenz

Ein zu niedriger Pflegegrad bedeutet weniger Geld und schlechtere Versorgung. Doch der Bescheid ist kein endgültiges Urteil: Über 30 % aller Widerspüche gegen Pflegegradbescheide werden positiv entschieden – bei Demenzkranken liegt die Quote sogar höher, weil kognitive und verhaltensbasierte Einschränkungen bei der Erstbegutachtung systematisch unterschätzt werden.

Widerspruch: Fristen und formale Anforderungen

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse eingehen. Ein bestimmtes Formular ist nicht erforderlich – ein formloses Schreiben genügt. Der Widerspruch sollte enthalten:

  • Versichertennummer und Aktenzeichen des Bescheids
  • Klare Begründung, warum der Pflegegrad zu niedrig ist (bezogen auf die einzelnen Module)
  • Pflegetagebuch als Nachweis der tatsächlichen Pflegesituation
  • Ärztliche Atteste des behandelnden Neurologen oder Geriaters
  • Ggf. Stellungnahme der Tagespflege oder des ambulanten Pflegedienstes

Nach Eingang des Widerspruchs prüft die Pflegekasse erneut – häufig findet eine Zweitbegutachtung durch einen anderen MD-Gutachter statt. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden (kostenfrei für Versicherte). Der VdK und BIVA-Pflegeschutzbund unterstützen bei der Klage.

Höherstufung bei fortschreitender Demenz

Demenz ist eine progrediente Erkrankung – die Pflegebedürftigkeit nimmt mit der Zeit zu. Ein Höherstufungsantrag kann jederzeit formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Typische Anlässe:

  • Zunahme von Verhaltensauffälligkeiten (nächtliche Unruhe, Aggression, Weglauftendenz)
  • Neue Inkontinenz
  • Verlust der Fähigkeit, selbständig zu essen oder zu trinken
  • Verschlechterung der Mobilität (Stürze, Bettlägerigkeit)
  • Neue Begleiterkrankungen (z. B. Diabetes, die zusätzlichen Pflegebedarf erzeugen)

Empfehlung: Dokumentieren Sie ab dem Zeitpunkt, an dem sich die Pflegesituation verschlechtert, erneut ein Pflegetagebuch. Stellen Sie den Höherstufungsantrag, sobald Sie über mindestens 2–4 Wochen eine deutliche Verschlechterung belegen können. Zwischen zwei Anträgen gibt es keine Sperrfrist – eine Höherstufung kann jederzeit beantragt werden.

Checkliste: So sichern Sie sich den richtigen Pflegegrad

10 konkrete Schritte, die Ihnen bei Antragstellung, Begutachtung und Widerspruch helfen.

    Häufige Fragen zum Pflegegrad bei Demenz

    Bekommen alle Demenzkranken automatisch einen Pflegegrad?

    Nein. Ein Pflegegrad muss beantragt werden und wird durch eine individuelle Begutachtung des MD festgelegt. Allerdings erfüllen die meisten Menschen mit einer gesicherten Demenz-Diagnose die Voraussetzungen für mindestens Pflegegrad 2, da die kognitiven Einschränkungen (Modul 2) und die fehlende Alltagsstrukturierung (Modul 6) bereits in frühen Stadien deutliche Punkte ergeben.

    Welchen Pflegegrad bekommt man typischerweise bei mittelschwerer Demenz?

    Bei mittelschwerer Demenz (MMST 10–18 Punkte) erhalten die meisten Betroffenen Pflegegrad 3 oder 4. Entscheidend ist, wie stark die Selbstversorgung (Modul 4, 40 % Gewichtung) bereits eingeschränkt ist. Wenn zusätzlich Verhaltensauffälligkeiten vorliegen (Modul 3), steigen die Punkte deutlich.

    Was tun, wenn der Demenzkranke beim MD-Termin „gut drauf“ ist?

    Das ist das klassische Problem der Anosognosie – Demenzkranke sind sich ihrer Defizite oft nicht bewusst und überschätzen ihre Fähigkeiten. Deshalb ist die Anwesenheit von Angehörigen unverzichtbar. Weisen Sie den Gutachter vor der Befragung darauf hin, dass der Betroffene seine Situation anders einschätzt als sie ist, und legen Sie Ihr Pflegetagebuch als Beleg vor.

    Kann man den Pflegegrad auch ohne Demenz-Diagnose beantragen?

    Ja. Der Pflegegrad ist nicht an eine bestimmte Diagnose gekoppelt, sondern an den Grad der Selbständigkeitseinschränkung. Allerdings ist eine gesicherte Demenz-Diagnose hilfreich, weil sie die kognitiven Einschränkungen medizinisch untermauert und dem MD-Gutachter Orientierung gibt.

    Beeinflusst eine genetische Veranlagung den Pflegegrad?

    Nein. Der Pflegegrad richtet sich ausschließlich nach der aktuellen Pflegesituation, nicht nach genetischen Risikofaktoren oder Prognosen. Eine APOE-ε4-Trägerschaft oder familiäre Vorbelastung hat keinen Einfluss auf die Einstufung.

    Anlaufstellen für Pflegegrad-Beratung und Widerspruch bei Demenz

    Diese Institutionen bieten kostenlose oder günstige Unterstützung bei der Pflegegrad-Beantragung, Vorbereitung auf die MD-Begutachtung und Widerspruchsverfahren.

    Quellenverzeichnis und Rechtsgrundlagen

    Die Inhalte basieren auf den Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, den gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches und der aktuellen S3-Leitlinie Demenzen.

      Dr. med. Klaus-Christopher Amelung

      Demenz-Beratung

      Dr. med. Klaus-Christopher Amelung – Ihr persönlicher Experte

      17 Jahre Leiter einer Psychiatrischen Klinik. Er berät Patienten und Angehörige in den besonderen Belastungssituationen, die eine Demenz-Erkrankung mit sich bringt.

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